{"id":63,"date":"2024-06-19T14:40:18","date_gmt":"2024-06-19T12:40:18","guid":{"rendered":"https:\/\/www.vog.de\/?page_id=63"},"modified":"2024-07-05T12:41:06","modified_gmt":"2024-07-05T10:41:06","slug":"vog-rheinhessen-eg-agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.vog.de\/index.php\/vertrieb\/vog-rheinhessen-eg-agb\/","title":{"rendered":"VOG Rheinhessen eG &#8211; AGB"},"content":{"rendered":"\n<p class=\"has-primary-color has-text-color has-link-color has-large-font-size wp-elements-d8cb00c9468bf4668fcbf03a4dc89aed\" style=\"margin-top:0;margin-bottom:0;padding-top:0;padding-bottom:0\"><strong>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\" style=\"margin-top:var(--wp--preset--spacing--30);margin-bottom:var(--wp--preset--spacing--30);padding-top:0;padding-bottom:0\">F\u00fcr den Verkauf von Obst und Gem\u00fcse durch die Erzeugerorganisation<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>Vereinigte Gro\u00dfm\u00e4rkte<\/strong><br><strong>f\u00fcr Obst und Gem\u00fcse<\/strong><br><strong>Rheinhessen eG<\/strong><br><strong>55218 Ingelheim<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\" style=\"margin-top:var(--wp--preset--spacing--30);margin-bottom:var(--wp--preset--spacing--30)\">gelten nachstehende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 1 Geltungsbereich und \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsbedingungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"has-small-font-size wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">F\u00fcr alle Lieferungen der Erzeugerorganisation, auch solche aus zuk\u00fcnftigen Gesch\u00e4ftsabschl\u00fcssen mit dem K\u00e4ufer, sind &#8211; falls keine abweichenden Sonderbedingungen vereinbart worden sind &#8211; ausschlie\u00dflich die nachstehenden Bedingungen ma\u00dfgebend. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen ber\u00fchrt die G\u00fcltigkeit der \u00fcbrigen nicht. Gleiches gilt, wenn einzelne Bedingungen nicht Vertragsbestandteil werden. <\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Erg\u00e4nzend gelten die Handelsbr\u00e4uche f\u00fcr frische, essbare Gartenbauerzeugnisse (COFREUROP), soweit sie nicht durch die nachstehenden Bedingungen abge\u00e4ndert oder erg\u00e4nzt werden.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">\u00c4nderungen dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen werden dem K\u00e4ufer in Textform bekannt gegeben. Sie gelten als genehmigt, wenn der K\u00e4ufer nicht in Textform Widerspruch erhebt. Auf diese Folge wird ihn die Genossenschaft bei der Bekanntgabe besonders hinweisen. Der K\u00e4ufer muss den Widerspruch innerhalb von 6 Wochen nach Bekanntgabe der \u00c4nderungen an die Genossenschaft absenden.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">&nbsp;Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten nur gegen\u00fcber Unternehmern gem\u00e4\u00df \u00a7 14 BGB.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 2 Vertragsabschluss<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\" class=\"has-small-font-size wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der Verkauf erfolgt durch Versteigerung oder durch Freihandverkauf. <\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Die K\u00e4ufer k\u00f6nnen sich \u00fcber die Beschickung des Marktes und die Qualit\u00e4t der Ware vor Beginn der Versteigerung informieren. Die Versteigerung erfolgt mit der Uhr oder in einer anderen vom Versteigerungsleiter zu bestimmenden Weise. Der Versteigerungsleiter bietet die Ware durch Ausrufen der Warenart, Menge und Qualit\u00e4t an. An der Uhr wird in der Regel durch Abschlag versteigert. Ohne Uhr erfolgt die Versteigerung mit Abschlag. Der Versteigerungsleiter kann f\u00fcr den zur Versteigerung kommenden Warenposten einen Mindestpreis angeben.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Wird mittels Uhr versteigert, so gilt das Anhalten der Uhr durch den K\u00e4ufer mittels Knopfdruckes als Kaufgebot zu dem auf der Uhr f\u00fcr die jeweils markt\u00fcbliche Einheit angezeigten Preis. Ergeben sich bei dem Kaufvertrag Meinungsverschiedenheiten, die auf einen offenbaren Irrtum im Sinne des \u00a7 119 BGB beruhen, so ist es Sache des Versteigerers, zu beurteilen, ob und wie weit solche Einfl\u00fcsse wirksam werden. Er kann dann den Zuschlag aussetzen oder widerrufen. Ein Zuschlag kann nicht widerrufen werden, wenn nach der Partie, bei der ein Irrtum geltend gemacht wird, bereits eine weitere Partie versteigert wurde. Wird ohne Uhr versteigert, so erfolgt das Kaufgebot durch Zuruf des Bieters unter Angabe des Preises oder durch Antwort auf die Preisangabe des Versteigerungsleiters.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">\u00dcber die Annahme des Angebotes entscheidet der Versteigerungsleiter durch Erteilung des Zuschlages. Mit dem Zuschlag ist der Kaufvertrag abgeschlossen. Die Ware gilt mit Vertragsabschluss als bereitgestellt im Sinne des \u00a7 2; im Falle der Vorversteigerung z\u00e4hlt erst die tats\u00e4chliche Bereitstellung.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Sofern es von der Erzeugerorganisation verlangt wird, hat der K\u00e4ufer oder dessen Beauftragter die \u00dcbernahme der Ware zu best\u00e4tigen.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Auf den Freihandverkauf finden die Vorschriften \u00fcber die Versteigerung entsprechende Anwendung, soweit sich nicht Abweichungen durch das Versteigerungsverfahren ergeben oder etwas anderes geregelt ist.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\" style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der Freihandverkauf erfolgt ab Erzeugerorganisation oder einem anderen vereinbarten Platz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\" style=\"padding-top:0;padding-bottom:0\">Wird beim Freihandverkauf keine Preisvereinbarung getroffen, so ist f\u00fcr Waren gleicher Sorte und Qualit\u00e4t ein von der Erzeugerorganisation bestimmter Preis zugrunde zu legen. Bez\u00fcglich der Zusammensetzung des Kauf-preises gilt \u00a7 4 Absatz 1.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 3 Lieferung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\" class=\"has-small-font-size wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Die Erzeugerorganisation ist auch berechtigt, die vertragliche Leistung in Teillieferungen zu erbringen, wenn dies f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar ist. Ist Lieferung auf Abruf vereinbart, so hat der K\u00e4ufer innerhalb angemessener Frist abzurufen.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Wird die Lieferung durch h\u00f6here Gewalt, beh\u00f6rdliche Ma\u00dfnahmen einschlie\u00dflich Betriebsstilllegung, Naturkatastrophen, extreme Witterungsverh\u00e4ltnisse (z.B. Hagel- oder Gewittersch\u00e4den) oder \u00e4hnliche Umst\u00e4nde &#8211; auch bei Lieferanten der Erzeugerorganisation unm\u00f6glich oder \u00fcberm\u00e4\u00dfig erschwert, so wird diese f\u00fcr die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferpflicht frei. Dies berechtigt die Erzeugerorganisation auch, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wenn und soweit ihr ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zumutbar ist. Im Falle der Nichtbelieferung oder ungen\u00fcgenden Belieferung der Erzeuger-organisation seitens seiner Vorlieferanten ist die Erzeugerorganisation von ihren Lieferungsverpflichtungen ganz oder teilweise entbunden. Dies gilt nur dann, wenn sie die erforderlichen Vorkehrungen zur Beschaffung der von ihr zu liefernden Ware getroffen und ihre Vorlieferanten sorgf\u00e4ltig ausgew\u00e4hlt hat. Sie verpflichtet sich in diesem Fall ihre Anspr\u00fcche gegen den Lieferanten auf Verlangen an den K\u00e4ufer abzutreten. In diesem Fall bleibt der K\u00e4ufer zur Gegenleistung nach Ma\u00dfgabe von \u00a7 326 Abs. 3 BGB verpflichtet. Die Genossenschaft wird den K\u00e4ufer \u00fcber den Eintritt der o. g. Ereignisse und die Nichtver-f\u00fcgbarkeit unverz\u00fcglich unterrichten und im Falle des R\u00fccktritts die Gegenleistungen des K\u00e4ufers unverz\u00fcglich erstatten.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der K\u00e4ufer hat den Abtransport der Ware unverz\u00fcglich nach Kaufabschluss und Bereitstellung vor-zunehmen. Eine l\u00e4ngere Lagerung ist nur im Einvernehmen mit der Erzeugerorganisation statthaft. Die Lagerkosten gehen hierbei ab Bereitstellung zu Lasten des K\u00e4ufers. Der Versand &#8211; auch innerhalb desselben Versandortes -erfolgt auf Kosten und Gefahr des K\u00e4ufers, auch wenn die Ware mit Fahrzeugen der Erzeugerorganisation bef\u00f6rdert wird. Bei frachtfreier Lieferung tr\u00e4gt der K\u00e4ufer ebenfalls die Gefahr. Die Erzeugerorganisation w\u00e4hlt die Versendungsart, sofern der K\u00e4ufer keine besondere Anweisung erteilt hat. Transportversicherungen schlie\u00dft die Erzeugerorganisation auf Wunsch des K\u00e4ufers in dem von ihm gew\u00fcnschten Umfang auf seine Kosten ab.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Bei Transportkosten\u00e4nderungen, Tarif\u00e4nderungen, Eis-, Hoch- oder Niedrigwasserzuschl\u00e4ge kann die Erzeugerorganisation den Kaufpreis entsprechend \u00e4ndern, wenn die Lieferung sp\u00e4ter als vier Monate nach Vertragsabschluss erfolgt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 4 Kaufpreis und Zahlung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der Kaufpreis setzt sich zusammen aus dem von der Versteigerungsuhr angezeigten bzw. aus dem zugerufenen Preis, bei Freihandverkauf aus dem vereinbarten Warenpreis, jeweils zuz\u00fcglich 1% des Warenwertes, zuz\u00fcglich der Kosten f\u00fcr die jeweilige Verpackung, zuz\u00fcglich sonstiger Nebenkosten, zuz\u00fcglich Umsatzsteuer in der jeweils g\u00fcltigen H\u00f6he.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Falls nichts anderes vereinbart ist, hat die Erzeugerorganisation mit Abschluss des Kaufvertrages Anspruch auf sofortige Zahlung des Rechnungsbetrages ohne Abzug. Sie kann verlangen, dass vor Auslieferung der Ware gezahlt oder eine Sicherheit geleistet wird.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Zahlung durch Wechsel ist nur bei ausdr\u00fccklicher Vereinbarung gestattet und gilt auch dann nur erf\u00fcllungshalber. Bei Zahlung durch Scheck gilt nicht der Zugang des Schecks bei der Erzeugerorganisation, sondern erst seine endg\u00fcltige Einl\u00f6sung als Zahlung.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Diskontspesen und Einzugsspesen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers; sie sind sofort f\u00e4llig.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der K\u00e4ufer kann nur mit solchen Gegenanspr\u00fcchen aufrechnen, die von der Erzeugerorganisation nicht bestritten werden oder rechtskr\u00e4ftig festgestellt sind. Der K\u00e4ufer kann ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht, das nicht auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruht, nicht aus\u00fcben.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 5 Kontokorrent<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Alle aus der Gesch\u00e4ftsverbindung entstehenden gegenseitigen Forderungen werden in ein Konto-korrentkonto eingestellt f\u00fcr das die Regelung der \u00a7\u00a7 355 ff. HGB gelten.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Soweit der aktuelle Saldo des Kontokorrentkontos nicht auf der jeweiligen Rechnung der Erzeuger-organisation mitgeteilt wird, verschickt die Erzeugerorganisation in regelm\u00e4\u00dfigen Zeitabst\u00e4nden jeweils per 31.12. jeden Jahres Kontoausz\u00fcge. Sowohl die Mitteilung des jeweils mit \u00dcbersendung einer Rechnung fortgeschriebenen aktuellen Saldos als auch der Kontoauszug gelten als Rechnungsabschluss. Der Saldo gilt als anerkannt, wenn der Kontoinhaber nicht innerhalb von einem Monat seit Zugang des Rechnungs-abschlusses Einwendungen erhebt. Die Erzeugerorganisation wird bei \u00dcbersendung des Rechnungs-abschlusses hierauf besonders hinweisen. Gesetzliche Anspr\u00fcche bleiben unber\u00fchrt.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Die Erzeugerorganisation ist berechtigt, in Abweichung der sich aus \u00a7\u00a7 355 ff. HGB ergebenden Zins-regelungen f\u00fcr die Zeit der \u00dcberschreitung des jeweiligen Zahlungszieles Zinsen in H\u00f6he von 8% \u00fcber dem Basiszinssatz, mindestens den ihr entstandenen Zinsschaden, geltend zu machen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 6 Eigentumsvorbehalt<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Die gelieferte Ware inkl. Verpackung bleibt bis zur vollen Bezahlung des Kaufpreises und aller Forderungen die die Erzeugerorganisation aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit dem K\u00e4ufer gegen diesen hat oder k\u00fcnftig erwirbt, Eigentum der Erzeugerorganisation. Die Erzeugerorganisation ist bei vertrags-widrigem Verhalten des K\u00e4ufers, insbesondere, wenn der K\u00e4ufer mit der Zahlung in Verzug kommt, nach angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Wird die Vorbehaltsware mit anderen Waren untrennbar vermischt, vermengt oder verbunden, so erlangt die Erzeugerorganisation Miteigentum an der einheitlichen Sache zu einem Anteil, der dem Wert ihrer Vorbehaltsware im Verh\u00e4ltnis zu dem Wert mit dieser vermischten Ware im Zeitpunkt der Vermischung, Vermengung oder Verbindung entspricht. Durch Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erwirbt die Erzeugerorganisation das Eigentum an der neuen Sache; der K\u00e4ufer verwahrt diese f\u00fcr die Erzeuger-organisation.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der K\u00e4ufer hat die der Erzeugerorganisation geh\u00f6renden Waren auf deren Verlangen in dem von ihm gew\u00fcnschten Umfang gegen die von ihm bezeichneten Risiken auf seine Kosten zu versichern und ihr die Versicherungsanspr\u00fcche abzutreten. Die Erzeugerorganisation ist auch berechtigt, die Versicherungs-pr\u00e4mien zu Lasten des K\u00e4ufers zu leisten. Der K\u00e4ufer ist zur Weiterver\u00e4u\u00dferung der Ware, auch der aus Vermischung, Vermengung, Verbindung, Verarbeitung oder Bearbeitung hergestellten Ware nur im Rahmen seines ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsbetriebes berechtigt. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber diese Ware, insbesondere zur Verpf\u00e4ndung oder Sicherungs\u00fcbereignung ist er nicht befugt.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der K\u00e4ufer tritt s\u00e4mtliche Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware oder der aus dieser durch Be- oder Verarbeitung hergestellten Ware schon jetzt an die Erzeugerorganisation ab. Von den Forderungen aus der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an die Erzeugerorganisation durch Vermischung, Vermengung oder Verbindung Miteigentum erworben hat, tritt der K\u00e4ufer schon jetzt einen bestrangigen Teilbetrag, der dem Miteigentumsanteil der Erzeugerorganisation an den ver\u00e4u\u00dferten Waren entspricht, an die Erzeugerorganisation ab. Ver\u00e4u\u00dfert der K\u00e4ufer Waren, die im Eigentum oder Miteigentum der Erzeugerorganisation stehen, zusammen mit anderen, nicht der Erzeugerorganisation geh\u00f6renden Waren zu einem Gesamtpreis, so tritt der K\u00e4ufer schon jetzt einen dem Anteil der Vorbehaltsware entsprechenden bestrangigen Teilbetrag dieser Gesamtforderung an die Erzeugerorganisation ab.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der K\u00e4ufer ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen aus dem Weiterverkauf erm\u00e4chtigt. Die Genossenschaft kann diese Einzugserm\u00e4chtigung jederzeit widerrufen, wenn der K\u00e4ufer seinen Zahlungs-verpflichtungen nicht nachkommt, Zahlungsverzug besteht, Insolvenzantraggestellt ist oder Zahlungs-einstellung oder Zwangsvollstreckungsma\u00dfnahmen Dritter vorliegen. Er hat der Erzeugerorganisation auf Verlangen die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen, diesen die Abtretung anzuzeigen oder der Erzeugerorganisation Abtretungsanzeigen auszuh\u00e4ndigen.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Solange der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, wird die Erzeugerorganisation die Abtretung nicht offen legen. \u00dcbersteigt der realisierbare Wert der f\u00fcr die Erzeugerorganisation bestehenden Sicherheiten die gesicherten Forderungen insgesamt um mehr als 10%, so ist die Erzeugerorganisation auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zur Freigabe von Sicherungen nach ihrer Wahl verpflichtet. Der K\u00e4ufer ist auf Verlangen der Erzeugerorganisation verpflichtet, die Abtretung seiner Forderungen gegen den Dritten schriftlich zu best\u00e4tigen. Die Erzeugerorganisation ist berechtigt, dem Dritten die erfolgte Forderungsabtretung mitzuteilen.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 7 Kaufgebot f\u00fcr Dritte<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">&nbsp;Es ist m\u00f6glich, dass ein Bieter Kaufgebote f\u00fcr Dritte (zugelassene K\u00e4ufer der Erzeugerorganisation) abgibt; der Erzeugerorganisation steht es frei, das Kaufgebot anzunehmen oder abzulehnen. Der Bieter \u00fcbernimmt die Gew\u00e4hr f\u00fcr die rechtzeitige Bezahlung des Kaufpreises und haftet neben dem K\u00e4ufer als Gesamtschuldner.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 8 Leistungsst\u00f6rung \/ Annahmeverzug<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der Kaufpreis wird sofort f\u00e4llig, wenn der K\u00e4ufer die Zahlung des Kaufpreises endg\u00fcltig verweigert. Dieselbe Rechtsfolge tritt ein, wenn der K\u00e4ufer bei vereinbarten Ratenzahlungen mit einem eine Rate \u00fcbersteigenden Betrag in Verzug ist und wenn der r\u00fcckst\u00e4ndige Beitrag mindestens 10% des gesamten Kaufpreises ausmacht. Die Erzeugerorganisation kann im Falle der endg\u00fcltigen Verweigerung der Zahlung des Kaufpreises auch ohne Setzung einer Nachfrist die Erf\u00fcllung des Kaufvertrages ablehnen und Ersatz aller entstandenen Kosten, Auslagen sowie Entsch\u00e4digung f\u00fcr Wertminderung verlangen.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Wird die verkaufte Ware ganz oder teilweise nicht fristgerecht abgenommen oder von dem K\u00e4ufer im Einvernehmen mit dem Erzeugergro\u00dfmarkt diesem zur\u00fcckgegeben, so ist der Erzeugergro\u00dfmarkt berechtigt, diese Ware ohne weitere Fristsetzung eigenh\u00e4ndig zu verwerten. Einen sich ergebenden Mindererl\u00f6s hat der erste K\u00e4ufer dem Erzeugergro\u00dfmarkt zu ersetzen, zuz\u00fcglich etwaiger weiterer durch den Annahmeverzug entstehender Kosten.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Die Erzeugerorganisation kann die sofortige Bezahlung aller Forderungen verlangen und Lieferungen von Vorauszahlung oder Leistung einer Sicherheit abh\u00e4ngig machen, wenn eine wesentliche Verschlechterung der Verm\u00f6gens- oder Einkommensverh\u00e4ltnisse des K\u00e4ufers oder bei ihm eine erhebliche Verm\u00f6gensgef\u00e4hrdung eintritt.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 9 M\u00e4ngelr\u00fcge\/M\u00e4ngelanspr\u00fcche<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Mit der \u00dcbergabe der verkauften Ware bzw. mit deren Bereitstellung geht die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und einer zuf\u00e4lligen Verschlechterung auf den K\u00e4ufer \u00fcber.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Nach Bereitstellung der Ware ab Markt oder vereinbarter \u00dcbergabestelle muss die Ware unverz\u00fcglich auf Sachm\u00e4ngel, z.B. Menge, Qualit\u00e4t, Beschaffenheit gepr\u00fcft werden. M\u00e4ngel, die bei sachgerechter Pr\u00fcfung festgestellt werden k\u00f6nnen, m\u00fcssen unverz\u00fcglich und bevor die Ware den Markt bzw. die vereinbarte \u00dcbergabestelle verlassen hat, ger\u00fcgt werden. Im \u00dcbrigen gilt \u00a7 377 HGB.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Fristgerecht erhobene Beanstandungen sind durch die Gesch\u00e4ftsleitung oder deren Beauftragte (z.B. Marktpr\u00fcfer) festzustellen; hier\u00fcber ist ein Gutachten zu fertigen.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Zu Recht erhobene Beanstandungen berechtigen nur zur Herabsetzung des Kaufpreises.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 10 Haftung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\" style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">1.&nbsp;Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverh\u00e4ltnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit gesetzlich zwingend gehaftet wird, insbesondere in F\u00e4llen<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\" style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">&#8211; bei Verletzung von Leben, K\u00f6rper oder Gesundheit<br>&#8211; wegen der \u00dcbernahme einer Garantie f\u00fcr das Vorhandensein einer Eigenschaft<br>&#8211; bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder &#8211; nach dem Produkthaftungsgesetz.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\" style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">2.&nbsp;Schadenersatzanspr\u00fcche wegen fahrl\u00e4ssiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschr\u00e4nkt.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\" style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">3.&nbsp;Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschr\u00e4nkt ist, gilt dies auch f\u00fcr die pers\u00f6nliche Haftung der Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter und Erf\u00fcllungsgehilfen der Genossenschaft.<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\" style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">4.&nbsp;Eine \u00c4nderung der Beweislast zum Nachteil des K\u00e4ufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 11 Verpackung<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Einwegverpackungen werden dem K\u00e4ufer zu dem von der Erzeugerorganisation festgelegten Preis in Rechnung gestellt und der K\u00e4ufer \u00fcbernimmt es, die Entsorgung der Einwegverpackungen f\u00fcr die Erzeugerorganisation durchzuf\u00fchren.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Die von der Erzeugerorganisation zur Verf\u00fcgung gestellte Mehrwegverpackung und das Transport-material bleiben dessen Eigentum, sofern es sich nicht um Eigentum Dritter handelt. In diesem Fall gelten dar\u00fcber hinaus die jeweiligen Sonderbedingungen f\u00fcr die Nutzung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Alle Arten von Mehrwegverpackung und Transportmaterial werden dem K\u00e4ufer gegen Berechnung eines Pfandgeldes und einer Benutzungsgeb\u00fchr \u00fcberlassen, die sofort f\u00e4llig und zu entrichten sind. Der K\u00e4ufer hat die ihm \u00fcberlassene Mehrwegverpackung in einwandfreiem Zustand und fristgem\u00e4\u00df zur\u00fcckzugeben. Im Eigentum der Erzeugerorganisation stehende Mehrwegverpackung ist innerhalb einer Frist von 12 Monaten ab Abgabe zur\u00fcckzugeben.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Der K\u00e4ufer tr\u00e4gt nach Gefahr\u00fcbergang das Verlustrisiko f\u00fcr die Mehrwegverpackung. Geht die Mehrweg-verpackung aus einem wie auch immer gearteten Grund unter, so ist die Erzeugerorganisation nicht ver-pflichtet, das daf\u00fcr bezahlte Pfandgeld zur\u00fcckzugeben. Erfolgt die R\u00fcckgabe der Mehrwegverpackung in besch\u00e4digtem oder unbrauchbarem Zustand oder versp\u00e4tet, so ist die Erzeugerorganisation wahlweise berechtigt, Schadensersatz oder eine besondere Benutzungsgeb\u00fchr zu verlangen oder die R\u00fccknahme unter Verfall des Pfandgeldes zu verweigern. Bei R\u00fccklieferung von Mehrwegverpackung werden Pfand-betr\u00e4ge nur gutgeschrieben, wenn und soweit das Verpackungsmaterial von der Erzeugerorganisation entliehen und Pfandbetr\u00e4ge hinterlegt wurden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 12 Bestandsschutz<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Es ist dem K\u00e4ufer bekannt, dass die Mitglieder der Erzeugerorganisation entsprechend der mitglied-schaftsrechtlichen Beziehungen zur Erzeugerorganisation verpflichtet sind, ihre gesamte zum Verkauf bestimmte Ernte an Obst-, Gem\u00fcse- und Gartenbauerzeugnissen an die Erzeugerorganisation zu liefern bzw. \u00fcber diese zu vermarkten. Die Verpflichtung der Mitglieder beruht auf der gemeinsamen Markt-organisation f\u00fcr Obst und Gem\u00fcse gem\u00e4\u00df der europarechtlichen Grundlagenverordnung in der jeweils g\u00fcltigen Fassung, derzeit VO 2200\/96 vom 28.10.1996 bzw. VO 1182\/2007 vom 26.09.2007 bzw. VO 361\/2008 vom 14.04.2008, einschlie\u00dflich s\u00e4mtlicher europarechtlicher und nationaler Durch-f\u00fchrungsverordnungen. Um Verst\u00f6\u00dfe gegen die Marktorganisation f\u00fcr Obst und Gem\u00fcse zu verhindern, ist es dem K\u00e4ufer untersagt, Obst, Gem\u00fcse und\/oder gartenbauliche Erzeugnisse unter Ausschaltung der Erzeugerorganisation direkt bei einem oder mehreren ihrer Mitglieder zu beziehen.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Bei festgestellten Verst\u00f6\u00dfen des K\u00e4ufers gegen die Bestimmungen des \u00a7 12 Abs. 1 ist die Erzeuger-organisation berechtigt, den K\u00e4ufer sofort von der Teilnahme an der Versteigerung oder vom Freihand-verkauf auszuschlie\u00dfen. Der K\u00e4ufer haftet ferner f\u00fcr den der Erzeugerorganisation durch den unerlaubten Direktbezug bei dessen Mitglied\/bei dessen Mitgliedern entstandenen Schaden.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 13 Schlussbestimmungen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Die Verkaufs- und Lieferbedingungen sowie etwaige zuk\u00fcnftige \u00c4nderungen dieser Bedingungen werden bei der Erzeugerorganisation an gut sichtbarer Stelle ausgeh\u00e4ngt; auf Wunsch werden die Bedingungen auch ausgeh\u00e4ndigt. Mit der Abgabe eines Gebotes erkennt der K\u00e4ufer diese Verkaufs- und Lieferbedingungen in ihrer jeweils g\u00fcltigen Fassung an.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>\u00a7 14 Erf\u00fcllungsort und Gerichtsstand<\/strong><\/p>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<ol class=\"wp-block-list\" style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Die Gesch\u00e4ftsr\u00e4ume der Erzeugerorganisation sind f\u00fcr beide Teile Erf\u00fcllungsort, wenn der Kunde Kaufmann ist, oder es sich bei ihm um eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen handelt oder sich sein Wohnsitz au\u00dferhalb der Bundesrepublik Deutschland befindet.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Ist der Kunde Kaufmann oder handelt es sich bei ihm um eine juristische Person des \u00f6ffentlichen Rechts oder ein \u00f6ffentlich-rechtliches Sonderverm\u00f6gen, so kann der Erzeugergro\u00dfmarkt am Gerichtsstand des Erf\u00fcllungsortes klagen und nur an diesem Gerichtsstand verklagt werden.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Bedient sich die Erzeugerorganisation zur Geltendmachung ihrer Anspr\u00fcche einer genossenschaftlichen Treuhandstelle, so kann sie auch am allgemeinen Gerichtsstand dieser Stelle klagen.<\/li>\n\n\n\n<li style=\"margin-top:0;margin-bottom:0\">Das am Erf\u00fcllungsort geltende Recht ist ma\u00dfgebend f\u00fcr alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden, der Unternehmer ist, und dem Erzeugergro\u00dfmarkt, und zwar auch dann, wenn der Rechtsstreit im Ausland gef\u00fchrt wird.<\/li>\n<\/ol>\n\n\n\n<div style=\"height:11px\" aria-hidden=\"true\" class=\"wp-block-spacer\"><\/div>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\">Ingelheim, den 01.06.2008&nbsp;<\/p>\n\n\n\n<p class=\"has-small-font-size\"><strong>Vereinigte Gro\u00dfm\u00e4rkte<\/strong><br><strong>f\u00fcr Obst und Gem\u00fcse<\/strong><br><strong>Rheinhessen eG<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen F\u00fcr den Verkauf von Obst und Gem\u00fcse durch die Erzeugerorganisation Vereinigte Gro\u00dfm\u00e4rktef\u00fcr Obst und Gem\u00fcseRheinhessen eG55218 Ingelheim gelten nachstehende Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen \u00a7 1 Geltungsbereich und \u00c4nderung der Gesch\u00e4ftsbedingungen \u00a7 2 Vertragsabschluss Der Freihandverkauf erfolgt ab Erzeugerorganisation oder einem anderen vereinbarten Platz. 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