Ingelheim, 31.07.2024

An alle Mitglieder

Achtung! Neues OP 2025-2031!

Abgabe der Vorverträge für die Förderung
Baumpflanzung Herbst 2025

sowie

  • Kulturschutzeinrichtungen 2025

(Hagelnetz, Überdachung) bis

12. August 2024


Die VOG Ingelheim beantragt für 2025 ein neues OP (GMO-Förderung). Die Laufzeit wird   voraussichtlich 5 bis 7 Jahre sein. Zur Beantragung für die Herbstpflanzung 2025 muss bereits eine vorläufige Aufstellung beigefügt sein. Änderungen können noch in einem Änderungsantrag 2025 beantragt werden.


Für die Herbstpflanzungen und Kulturschutzeinrichtungen Herbst 2025 benötigen wir

bis spätestens 12.08.2024

die Vorverträge von Ihnen. Die Zusammenfassung wird dem DLR zugesandt, um die Genehmigung GMO-Gelder ab 2025 zu erhalten!

Bitte reichen Sie uns umgehend die Vorverträge für Neupflanzungen und Kulturschutz im Herbst 2025 ein. Beachten Sie, dass Sie genaue Angaben bezüglich der Baumzahl, Sorte, Unterlage und der Qualität machen. Wir müssen Ihre Wünsche hinreichend beschreiben, um Diskussionen mit den Behörden und drohende Kürzungen bei Unklarheiten oder Abweichungen abzuwenden.

Investitionen, bei denen der fördertechnisch notwendige Verfahrensweg nicht durchgeführt wurde, werden von den zuständigen Behörden abgelehnt! Bitte senden Sie die Vorverträge für 2025 bis zum 12.08.2024 an uns. Um auch die nächsten Jahre planen zu können, bitten wir Sie auch, uns mitzuteilen, ob Sie in absehbarer Zeit vorhaben, Überdachungen oder Hagelschutz-Einrichtungen zu errichten.

Vereinigte Großmärkte

für Obst und Gemüse

Rheinhessen eG

gez. Lang    gez. Umbach


                                                                                                                                    31.07.2024

An alle Mitglieder

Förderung von Neupflanzungen nach EU-Verordnung 1308/2013 bzw. 2021/2115

Voraussetzungen für den Erhalt von GMO-Geldern:

1. Teilnahme an Qualitätssicherungssystemen

Zwingende Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme des Betriebes am Qualitäts-sicherungssystem QS-GAP!

2. Geförderte Sorten / Obstarten

Gefördert werden:          Äpfel, Aprikosen, Beerenobst, Birnen, Mirabellen,

Süßkirschen, Sauerkirschen und Zwetschen.

Eine Sortenbeschränkung gibt nicht mehr. Es gilt jedoch weiterhin die Sortenempfehlung des DLR! Außerdem werden Neuheiten gefördert. Planen Sie Ihre Neuanlage mit den Anbauberatern des DLR! Letzte Entscheidung über Ihren Förderantrag hat der Vorstand der VOG Ingelheim!

Baumqualität/ Ausschreibung
Bitte beschreiben Sie die gewünschten Bäume eindeutig. Zum Beispiel:
Kultur:                    Süßkirsche               Alter:                einjährig

Sorte:                    Regina                       Qualität:            Knipp

Unterlage:             Gisela 5                     Verzweigung:  verzweigt (mind. xy)

Anzahl:                  1.000 Stück              Sonstiges:       Typ xy; Stammhöhe xy, etc…

3. Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern

Die Förderung erfolgt aus dem Betriebsfonds unserer Genossenschaft. Sie beträgt maximal    50 % der Baumkosten.

4. Kulturschutz

Maßnahmen zum Kulturschutz, wie Hagelnetze und Überdachungen, können ebenfalls      gefördert werden. Melden Sie in dem Vorvertrag Flur, Parzelle, Größe der Fläche, die durch Dach, bzw. Hagelnetz geschützt werden soll, Reihenanzahl, die Reihenlängen, Reihenbreite, Baumabstände in der Reihe. Außerdem auch die beabsichtigte Flächengröße der nächsten Jahre.

5. Bewässerung

Bewässerung (Tropfbewässerung, Frostschutz) in Obstanlagen sind grundsätzlich ebenfalls förderfähig. Beziehen Sie bei der Planung frühzeitig die VOG Ingelheim mit ein.

6. Verträge

Zwischen Mitglied und Genossenschaft ist eine Nutzungsvereinbarung mit folgenden Regelungen abzuschließen:

  • Die geförderten Bäume bleiben während der Bindungsfrist von zwölf Jahren wirtschaftliches Eigentum der Genossenschaft.
  • Der Ertrag der geförderten Bäume ist in diesem Zeitraum zu 100 % bei der Genossenschaft anzuliefern. Die Anlieferungsmenge wird kontrolliert.
  • Grundlage sind die Erhebungen des Statistischen Landesamtes. Bei Nichteinhaltung der Anlieferungspflicht, oder vorzeitiger Aufkündigung der Mitgliedschaft wird die Förderung zuzüglich Sanktionen zurückgefordert.
  • Werden Überdachungen, Hagelnetz oder eine Bewässerung auf bestehende Anlagen    installiert, gilt auch hier eine 100%ige Anlieferungspflicht.
  • Die übrigen Bestimmungen der EU-Verordnung 1308/2013, 2021/2115, etc., d.h., mindestens 75 % Anlieferung des Gesamtumsatzes des Mitglieds, Flächenmeldung usw., sind einzuhalten.

7. Maximale Fläche zur Förderung

Gefördert werden Neuanlagen bis zu 10 % der bisherigen Anbaufläche des Betriebes. Darüberhinausgehende Flächen können im Einzelfall genehmigt werden, sofern das Förderungsvolumen dies zulässt.

8. Mindestfläche zur Förderung

Die Mindestfläche einer geförderten Anlage muss grundsätzlich 2.500 qm betragen (auch bei Anschlusspflanzungen). Bei Anlagen zur maschinellen Ernte mindestens 1 Hektar. Bei       Aprikosen gilt eine Mindestgröße von 5.000 qm. Ein Hagelschutznetz wäre bei Aprikosen sinnvoll und sollte bei der Planung in Erwägung gezogen werden.

9. Flächenmeldung

Mit der Anmeldung ist eine aktuelle Flächenmeldung des gesamten Betriebes vorzulegen.

10. Anmeldung

Bei vollständigem Eingang der Anmeldung wird Ihnen diese umgehend bestätigt. Später   eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!

11. Kürzung Beihilfe

Sollten die bis zum 12.08.2024 eingehenden Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, kann der unter Punkt 3 angegebene Förderungsbetrag bei allen Mitgliedern gleichermaßen gekürzt werden.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Unterzeichner.

Mit freundlichen Grüßen

Vereinigte Großmärkte

für Obst und Gemüse

Rheinhessen eG

gez. Lang    gez. Umbach

Förderung Kulturschutz und Baumförderung 2025 Abgabefrist 12.08.2024