Ingelheim, 31.07.2024
An alle Mitglieder
Achtung! Neues OP 2025-2031!
Abgabe der Vorverträge für die Förderung
– Baumpflanzung Herbst 2025
sowie
- Kulturschutzeinrichtungen 2025
(Hagelnetz, Überdachung) bis
12. August 2024
Die VOG Ingelheim beantragt für 2025 ein neues OP (GMO-Förderung). Die Laufzeit wird voraussichtlich 5 bis 7 Jahre sein. Zur Beantragung für die Herbstpflanzung 2025 muss bereits eine vorläufige Aufstellung beigefügt sein. Änderungen können noch in einem Änderungsantrag 2025 beantragt werden.
Für die Herbstpflanzungen und Kulturschutzeinrichtungen Herbst 2025 benötigen wir
bis spätestens 12.08.2024
die Vorverträge von Ihnen. Die Zusammenfassung wird dem DLR zugesandt, um die Genehmigung GMO-Gelder ab 2025 zu erhalten!
Bitte reichen Sie uns umgehend die Vorverträge für Neupflanzungen und Kulturschutz im Herbst 2025 ein. Beachten Sie, dass Sie genaue Angaben bezüglich der Baumzahl, Sorte, Unterlage und der Qualität machen. Wir müssen Ihre Wünsche hinreichend beschreiben, um Diskussionen mit den Behörden und drohende Kürzungen bei Unklarheiten oder Abweichungen abzuwenden.
Investitionen, bei denen der fördertechnisch notwendige Verfahrensweg nicht durchgeführt wurde, werden von den zuständigen Behörden abgelehnt! Bitte senden Sie die Vorverträge für 2025 bis zum 12.08.2024 an uns. Um auch die nächsten Jahre planen zu können, bitten wir Sie auch, uns mitzuteilen, ob Sie in absehbarer Zeit vorhaben, Überdachungen oder Hagelschutz-Einrichtungen zu errichten.
Vereinigte Großmärkte
für Obst und Gemüse
Rheinhessen eG
gez. Lang gez. Umbach
31.07.2024
An alle Mitglieder
Förderung von Neupflanzungen nach EU-Verordnung 1308/2013 bzw. 2021/2115
Voraussetzungen für den Erhalt von GMO-Geldern:
1. Teilnahme an Qualitätssicherungssystemen
Zwingende Voraussetzung für die Förderung ist die Teilnahme des Betriebes am Qualitäts-sicherungssystem QS-GAP!
2. Geförderte Sorten / Obstarten
Gefördert werden: Äpfel, Aprikosen, Beerenobst, Birnen, Mirabellen,
Süßkirschen, Sauerkirschen und Zwetschen.
Eine Sortenbeschränkung gibt nicht mehr. Es gilt jedoch weiterhin die Sortenempfehlung des DLR! Außerdem werden Neuheiten gefördert. Planen Sie Ihre Neuanlage mit den Anbauberatern des DLR! Letzte Entscheidung über Ihren Förderantrag hat der Vorstand der VOG Ingelheim!
Baumqualität/ Ausschreibung
Bitte beschreiben Sie die gewünschten Bäume eindeutig. Zum Beispiel:
Kultur: Süßkirsche Alter: einjährig
Sorte: Regina Qualität: Knipp
Unterlage: Gisela 5 Verzweigung: verzweigt (mind. xy)
Anzahl: 1.000 Stück Sonstiges: Typ xy; Stammhöhe xy, etc…
3. Pflanzungen von Bäumen und Sträuchern
Die Förderung erfolgt aus dem Betriebsfonds unserer Genossenschaft. Sie beträgt maximal 50 % der Baumkosten.
4. Kulturschutz
Maßnahmen zum Kulturschutz, wie Hagelnetze und Überdachungen, können ebenfalls gefördert werden. Melden Sie in dem Vorvertrag Flur, Parzelle, Größe der Fläche, die durch Dach, bzw. Hagelnetz geschützt werden soll, Reihenanzahl, die Reihenlängen, Reihenbreite, Baumabstände in der Reihe. Außerdem auch die beabsichtigte Flächengröße der nächsten Jahre.
5. Bewässerung
Bewässerung (Tropfbewässerung, Frostschutz) in Obstanlagen sind grundsätzlich ebenfalls förderfähig. Beziehen Sie bei der Planung frühzeitig die VOG Ingelheim mit ein.
6. Verträge
Zwischen Mitglied und Genossenschaft ist eine Nutzungsvereinbarung mit folgenden Regelungen abzuschließen:
- Die geförderten Bäume bleiben während der Bindungsfrist von zwölf Jahren wirtschaftliches Eigentum der Genossenschaft.
- Der Ertrag der geförderten Bäume ist in diesem Zeitraum zu 100 % bei der Genossenschaft anzuliefern. Die Anlieferungsmenge wird kontrolliert.
- Grundlage sind die Erhebungen des Statistischen Landesamtes. Bei Nichteinhaltung der Anlieferungspflicht, oder vorzeitiger Aufkündigung der Mitgliedschaft wird die Förderung zuzüglich Sanktionen zurückgefordert.
- Werden Überdachungen, Hagelnetz oder eine Bewässerung auf bestehende Anlagen installiert, gilt auch hier eine 100%ige Anlieferungspflicht.
- Die übrigen Bestimmungen der EU-Verordnung 1308/2013, 2021/2115, etc., d.h., mindestens 75 % Anlieferung des Gesamtumsatzes des Mitglieds, Flächenmeldung usw., sind einzuhalten.
7. Maximale Fläche zur Förderung
Gefördert werden Neuanlagen bis zu 10 % der bisherigen Anbaufläche des Betriebes. Darüberhinausgehende Flächen können im Einzelfall genehmigt werden, sofern das Förderungsvolumen dies zulässt.
8. Mindestfläche zur Förderung
Die Mindestfläche einer geförderten Anlage muss grundsätzlich 2.500 qm betragen (auch bei Anschlusspflanzungen). Bei Anlagen zur maschinellen Ernte mindestens 1 Hektar. Bei Aprikosen gilt eine Mindestgröße von 5.000 qm. Ein Hagelschutznetz wäre bei Aprikosen sinnvoll und sollte bei der Planung in Erwägung gezogen werden.
9. Flächenmeldung
Mit der Anmeldung ist eine aktuelle Flächenmeldung des gesamten Betriebes vorzulegen.
10. Anmeldung
Bei vollständigem Eingang der Anmeldung wird Ihnen diese umgehend bestätigt. Später eingehende Anmeldungen werden nicht berücksichtigt!
11. Kürzung Beihilfe
Sollten die bis zum 12.08.2024 eingehenden Anmeldungen die zur Verfügung stehenden Mittel übersteigen, kann der unter Punkt 3 angegebene Förderungsbetrag bei allen Mitgliedern gleichermaßen gekürzt werden.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Unterzeichner.
Mit freundlichen Grüßen
Vereinigte Großmärkte
für Obst und Gemüse
Rheinhessen eG
gez. Lang gez. Umbach